Beitragsordnung des Vereins TriFUN Kleve e.V.
§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliederbeitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§3 Beiträge
Die Mindestbeitragshöhe pro Jahr beträgt:
Einzelpersonen 90,- Euro, Familienbeitrag 150,- Euro, der Betrag wird in einer Summe zum Jahresbeginn erhoben.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15.01. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Bei Eintritt im laufenden Jahr ist der Beitrag anteilmäßig auf den vollen Kalendermonat aufgerundet zu zahlen, bei vorzeitigem Ausscheiden werden überhängende Beiträge nicht zurück erstattet.
§4 Vereins- und Spendenkonto
Empfänger: TriFUN Kleve e.V.
IBAN: DE06 3245 0000 0030 0141 79
BIC: WELADED1KLE
Sparkasse Kleve
Steuernummer: 116/5746/5401
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt, Zusatzkosten beim Einzug des Beitrags sind vom Mitglied zu tragen.
§5 Vereinsaustritt
Der Austritt ist schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied mit einer Frist von sechs Wochen zum 30.06. oder 31.12. des jeweiligen Geschäftsjahres zu erklären.
Anmerkung zur Beitragsordnung: Im Anmeldejahr wird der Jahresbeitrag zeitnah zur Anmeldung eingezogen, in den darauf folgenden Jahren jeweils zum 15.01.